FAQ Erasmus+ short term (Studium)

Erasmus+ kurze Mobilität mit virtueller Komponente

Betrifft Mobilitäten, die mindestens 5 und maximal 30 Tage dauern und eine dokumentierbare virtuelle Komponente (zB einen online-Workshop) enthalten. Dieser virtuelle Teil kann vor, während oder nach der physischen Mobilität stattfinden.

Erasmus+ unterscheidet 2 Formen von kurzer Mobilität:

  • BIP (Blended Intensive Programme) : BIPs werden im Rahmen eines konkreten Projekts von mindestens 3 Partnerhochschulen organisiert. Bitte informieren Sie sich bei Interesse bei der*dem International Academic Advisor Ihres Departments, ob aktuell die Möglichkeit zur Teilnahme an einem BIP besteht.
  • Individuelle kurze Mobilitäten mit virtueller Komponente v.a. für Studierende, die keine Langzeitmobilität absolvieren können.

In beiden Fällen sind nur die Tage der physischen Anwesenheit an der Partnerinstitution förderbar. Learning Agreements (Nachweis über mind. 3 ECTS) und Transcripts of Records sind auch für kurze Mobilitäten verpflichtend.

VOR der short term mobility (Studium)

Bei Interesse bitte immer zuerst bei der*dem International Academic Advisor Ihres Departments informieren, ob aktuell die Möglichkeit zur Teilnahme an einem BIP besteht!

Wenn Ihre Teilnahme am BIP genehmigt wurde und die damit in Zusammenhang stehende Mobilität durch Erasmus+ Mittel gefördert wird, finden Sie den genauen Ablauf unten skizziert.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch kurze Mobilitäten ins Ausland gefördert werden, die nicht Teil eines Blended Intensive Programmes sind. Eine dokumentierbare virtuelle Komponente muss allerdings auch in diesem Fall enthalten sein! 

Bitte informieren Sie sich bei Interesse an einem Angebot einer Partnerhochschule bei der*dem International Academic Advisor Ihres Departments, ob eine Teilnahme möglich ist und in einem Learning Agreement dokumentiert und anerkannt werden kann.

Eine Förderung (als sogenannte „blended short-term mobility“) ist in einem solchen Fall jedoch nur für Studierende möglich, die begründet keine Langzeitmobilität absolvieren können (z.B. berufstätige Studierende).

Der administrative Ablauf und die Fördersummen sind in diesem Fall ident zu denen für Mobilitäten im Rahmen eines BIPs.

  • Zuschussvereinbarung: Das International Office erstellt eine Zuschussvereinbarung, die vorab unterzeichnet werden muss. Hierfür muss bereits bekannt gegeben werden ob ein top-up („green travel“ und/oder „fewer opportunities“ - Infos dazu finden Sie unten) beantragt werden soll! In diesem Fall müssen Dokumente bzw. Nachweise im Vorfeld und/oder im Nachhinein vorgelegt werden.  
  • Learning Agreement (LA): Learning Agreements werden digital über die Plattform Online Learning Agreement (OLA) erstellt und gehandhabt. Die FH Salzburg stellt dafür eine Anleitung bereit, in der von der Registrierung über Eintragen der Kurse bis hin zum Unterschriftenprozess alle Schritte, die für die erfolgreiche Erstellung und dem Abschluss eines OLAs notwendig sind, genau beschrieben sind. Darüber hinaus beinhaltet sie auch wichtige Nutzungshinweise. Hier geht's zur Anleitung. Bitte lesen Sie diese Anleitung aufmerksam durch und erstellen Sie Ihr OLA mithilfe der Anleitung. Wir bitten um Verständnis, dass Ihr*Ihre* IAA oder die Outgoing-Koordinatorin prioritär für individuelle Fragen beantwortet zur Verfügung steht, die nicht bereits in dieser Anleitung beantwortet wurden.
  • Sprachtest via Online Linguistic Support (OLS): Ab einem Aufenthalt von 14 Tagen ist der Online-Sprach Assessment vor Ihrem Auslandsaufenthalt verpflichtend (Ausnahme: Muttersprache) und bezieht sich auf die Unterrichtssprache der Gastuniversität. Dazu erhalten Sie zeitgerecht eine E-mail mit den Zugangsdaten für das OLS Portal. Zusätzlich steht Ihnen ein kostenloser und freiwilliger Sprachkurs im OLS Portal zur Verfügung. Hier können Sie zwischen der Arbeitssprache und der Landessprache auswählen.
  • Sonderfall „blended short-term mobilities”: Eine Förderung als sogenannte „blended short-term mobility“ ist nur für Studierende möglich, die begründet keine Langzeitmobilität absolvieren können (z.B. berufstätige Studierende), daher muss hierzu eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die  Erasmus+ Förderung! Die Vergabe ist an die Budgetverfügbarkeit pro Studienjahr gebunden.

Die Berechnung erfolgt taggenau durch Bekanntgabe des Start- und Enddatums Ihres Aufenthalts.

Dauer der physischen MobilitätsaktivitätTäglicher Zuschuss in EURO (alle Programm- und Partnerländer) Call 2023
5 - 14 Tage79
15 - 30 Tage56

Die Zuschüsse können nur für den physischen Teil einer Mobilitätsaktivität angewendet werden!

Studierende, die Studienbeihilfe beziehen, bekommen zusätzlich eine Pauschale als Reisekostenzuschuss (Berechnung je nach Distanz). 

ACHTUNG: Eine rückwirkende Beantragung der Förderung ist nicht möglich!

Das Top-up für schadstoffarmes Reisen von einmalig EUR 50 kann unter Vorlage von Fahrkarten oder Quittungen beantragt werden. Als emissionsarmes Reisen gilt:

  • Bus, Bahn, Schiff, Fähre
  • Fahrgemeinschaft (zwei oder mehr Personen)
  • Voraussetzung: die gesamte Stecke muss umweltfreundlich gereist werden
  • gilt für An- und Abreise zur Aufnahmeeinrichtung

ACHTUNG: Eine rückwirkende Beantragung der Top-ups ist nicht möglich!

In der neuen Erasmus+ Programmperiode 2021/27 gibt es zusätzliche Zuschüsse - sogenannte Top-ups - für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit, sowie für Studierende mit Kind(ern):

  • Studierende mit einer Behinderung
  • Studierende mit einer chronischen Krankheit (physisch oder psychisch), wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Heimatland).
  • Studierende mit Kindern, die das Kind bzw. die Kinder auf den Erasmus+ Aufenthalt mitnehmen

können das Top-up  "Geringere Chancen - Fewer Opportunities" beantragen.

Dauer der physischen MobilitätsaktivitätEinmaliges Top-up in Euro (alle Programm- und Partnerländer)
5 - 14 Tage100
15 - 30 Tage150

Als Nachweise für das Top-up können folgende Dokumente herangezogen werden:

  • bei Behinderung: Behindertenpass oder ein anderer Nachweis
  • bei chronischer Krankheit: ärztliches Attest und ein Nachweis über die entstehenden Mehrkosten, im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland, z.B. ehrenwörtliche Erklärung der Studierenden oder andere Dokumente, die die Mehrkosten beweisen
  • bei Studierenden, die das Kind bzw. die Kinder mitnehmen: Geburtsurkunde, ggf. Nachweise über die Obsorge, Nachweis über den Aufenthalt des Kindes/der Kinder im Gastland

ACHTUNG: Eine rückwirkende Beantragung der Top-ups ist nicht möglich! Das Top-up kann nur für eine der erwähnten Kategorien beantragt werden, eine Summierung ist nicht möglich. 

Im Regelfall erhalten Sie 80% der Fördersumme noch vor der Mobilität – vorausgesetzt es liegen eine unterzeichnete Zuschussvereinbarung und ein Learning Agreement vor.

Die restlichen 20% werden nach erfolgreichem Abschluss der Mobilität und Vervollständigung der verpflichtenden EU-Survey ausbezahlt. 

Ab einem Aufenthalt von 14 Tagen ist der Online-Sprach Assessment vor Ihrem Auslandsaufenthalt verpflichtend (Ausnahme: Muttersprache) und bezieht sich auf die Arbeitssprache Ihrer Praktikumsstelle/Unterrichtssprache der Gastuniversität. Dazu erhalten Sie zeitgerecht eine E-mail mit den Zugangsdaten für das OLS Portal.

Zusätzlich steht Ihnen ein kostenloser und freiwilliger Sprachkurs im OLS Portal zur Verfügung. Hier können Sie zwischen der Arbeitssprache und der Landessprache auswählen.

Ein Versicherungsschutz ist für alle Auslandsaufenthalte verpflichtend vorgesehen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, für einen ausreichenden internationalen Versicherungsschutz (Unfall- Haftpflicht- und Krankenversicherung) für die gesamte Dauer Ihres Auslandsaufenthalts zu sorgen.
Eine private Zusatzversicherung wird empfohlen

Unfall- und Haftpflichtversicherung 

Mit der Bezahlung des ÖH-Beitrages ist die Unfall- und Haftpflichtversicherung grundsätzlich gedeckt. Der Versicherungsschutz bezieht sich lediglich auf Unfälle bzw. Schäden im Rahmen Ihres Studiums (am Campus der Gastuniversität und auch am Weg dorthin). Freizeitunfälle/schäden sind nicht inkludiert.  

Weitere Informationen zum ÖH-Beitrag finden Sie auf der ÖH-Website.

Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) 

Die Europäischen Krankenversicherungskarte/European Health Insurance Card bietet eine Krankenversicherung in allen EU/EWR-Ländern (inkl. Island, Lichtenstein, Nordmazedonien, Schweiz und Serbien). Diese finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-card. Informieren Sie sich beim Kundenservice der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) über den Versicherungsschutz in Ihrem Gastland.

Die Gültigkeit der Karte ist vor Auslandsaufenthalt zu überprüfen. Alle Felder auf der Rückseite der e-card sollen vollständig ausgefüllt sein. Sollten Sie keine gültige Krankenversicherungskarte besitzen, kontaktieren sie vor Reiseantritt Ihren Krankenversicherungsträger. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Gastinstitution, ob eine besondere Versicherung für den Auslandsaufenthalt empfohlen wird.  

NACH der short term mobility (Studium)

Folgende Nachweise müssen nach der Mobilität an das International Office geschickt werden:

  • Transcript of Records (Nachweis über mind. 3 ECTS)
  • Confirmation of Stay (nur nötig wenn die genauen Daten der Mobilität nicht im Transcript of Records ersichtlich sind)
  • falls zutreffend: Belege / Tickets für green travel top-up (eine Rückzahlung ist sonst notwendig)

Wenn Ihre Mobilität abgeschlossen ist, bekommen Sie automatisch per E-Mail einen Link zu einer EU Survey zugeschickt. Diese ist verpflichtend auszufüllen.

Sie haben weitere Fragen?

Kontaktieren Sie die zuständige Koordinatorin des International Offices der FH Salzburg:

Porträt von: Mag. Simon Jennifer
Mag.
Jennifer Simon
Assistentin
International Office
Standort: Campus Urstein
Raum: Urstein - 270
T: +43-50-2211-1034
E: jennifer.simon@fh-salzburg.ac.at